Um den KWK-Bonus gemäß EEG zu erlangen sind die notwendigen Berechnungen nach Maßgabe des KWKG durchzuführen. Dazu gehört die sachverständige Ermittlung der Stromkennzahl.
Was benötige ich für Angaben bei Anlagen unter 2 MW?
geeignete Unterlagen des Herstellers
falls noch keine geeigneten Herstellerunterlagen vorliegen, können wir diese für Sie qualifiziert als Typengutachten erstellen
Was benötige ich für Angaben bei Anlagen über 2 MW?
eine qualifizierte Berechnung gemäß des AGFW Arbeitsblattes FW 308