Zwischenziele auf dem Weg der Transformation der Energieversorgung (Stromwende):
Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025
Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2035
Zweck des EEG
Zweck des Gesetzes ist es insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Um diese Ziele kosteneffizient zu erreichen, soll der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien auf kostengünstige Technologien konzentriert werden.