Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) kann in Form von freien Zertifikaten, den sogenannten Herkunftsnachweisen am Markt vom Erzeuger angeboten werden. Hierbei muss die Herkunft des Stromes über das Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes nachgewiesen werden. Unsere Umweltgutachterleistungen im Zusammenhang mit dem Herkunftsnachweisregister liegen im Bereich der sachverständigen Bestimmung des Grünstromanteils in Mischfeuerungsanlagen (wie z.B. Müllverbrennungsanlagen) und der Anlagenregistrierung von PV-Anlagen bei Neubau sowie beim Wechsel der Vermarktungsform (z.B. Wechsel bestehender EEG-Anlagen in die Direktvermarktung als Grünstrom).
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