Umweltgutachter (UG) sind natürliche oder juristische Personen. Durch das Umweltauditgesetz haben UG das Recht, Organisationen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) zu bestätigen und somit zu beraten. Im Zusammenhang mit dem EEG wurde der Umweltgutachter erstmals im EEG 2009 erwähnt und spielt seither eine wichtige Rolle.

Dies trifft zu auf:

Unabhängigkeit des Umweltgutachter

Die Unabhängigkeit eines Umweltgutachters (UG) ist die Grundvoraussetzung einer qualifizierten Begutachtung. Aus diesem Grunde trennen wir organisatorisch Umweltgutachter- und Beratungsleistung. Dies verhindert aber nicht, dass wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Umweltgutachter kostenfrei Verbesserungspotentiale aufzeigen und damit unseren Umweltgutachterkunden einen zusätzlichen Nutzen generieren.