Um den KWK-Bonus gemäß EEG zu erlangen sind die notwendigen Berechnungen nach Maßgabe des KWKG durchzuführen. Dazu gehört die sachverständige Ermittlung der Stromkennzahl.

geeignete Unterlagen des Herstellers

falls noch keine geeigneten Herstellerunterlagen vorliegen, können wir diese für Sie qualifiziert als Typengutachten erstellen

eine qualifizierte Berechnung gemäß des AGFW Arbeitsblattes FW 308