Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) kann in Form von freien Zertifikaten, den sogenannten Herkunftsnachweisen am Markt vom Erzeuger angeboten werden. Hierbei muss die Herkunft des Stromes über das Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes nachgewiesen werden. Aufgabe des Umweltgutachters ist die Prüfung bei der Anlagenregistrierung und bei Anlagenänderungen. Unsere Umweltgutachterleistungen im Zusammenhang mit dem Herkunftsnachweisregister liegen hauptsächlich im Bereich der sachverständigen Bestimmung des Grünstromanteils in Mischfeuerungsanlagen wie z.B. Müllverbrennungsanlagen.

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