Bei bestehenden Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, kommen technisch-wirtschaftlich sinnvolle und ökologische Verbesserungsmaßnahmen in Betracht, um in den Genuss der erhöhten Einspeisevergütung von 12,32 Ct/kWh (2015) bzw. 12,26 Ct/kWh (2016) zu kommen. Die Einspeisevergütung ist erneut auf 20 Jahre Laufzeit verlängert, zuzüglich des verbleibenden Jahres in welchem die Ertüchtigung abgeschlossen wurde.

Da jedes Wasserkraftwerk einen Eingriff in die umliegenden Habitate, die Flora, Fauna und Umwelt darstellt, ist bei Ertüchtigungsmaßnahmen ökologisch sehr behutsam vorzugehen.

Der Umweltgutachter darf Wasserkraftwerke, deren Leistungsvermögen (durchschnittliche Stromerzeugungsmenge) um mehr als 10 % gesteigert worden ist, allein verantwortlich testieren. Er muss dabei jedoch – wie die Wasserrechtsbehörde selbst – sicherstellen, dass die Regularien des WHG und der WRRL eingehalten werden.

Bei Ertüchtigungsmaßnahmen genehmigungsrechtlicher Natur erfolgt die Bestätigung der erhöhten Einspeisevergütung durch die zuständige Wasserrechtsbehörde. Wir können mit unserer Umweltgutachterkompetenz zum Gelingen des Vorhabens beitragen.

Unsere Aufgabe als Umweltgutachter ist hierbei, die vom Kunden geplanten Maßnahmen vorher zu überprüfen und mit ihm zu diskutieren, damit er nach Fertigstellung in den Genuss des EEG 2014 kommen kann. Wir begleiten die ökologischen sowie technischen Maßnahmen bis zum Abschluss.